Verbot von Cadmium in Hartloten
Frühzeitige Überprüfung von cadmiumfreien Alternativen
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 20. Mai 2011 ist ab dem 10. Dezember 2011 die Verwendung und das in den Verkehr bringen von Hartloten mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,01 Gew.-% in der EU nicht mehr erlaubt.
Diese Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedsstaat der EU.
Das bedeutet, dass ab dem 10. Dezember 2011 cadmiumhaltige Silberhartlote (z.B. AG306 L-Ag30Cd oder AG304 L-Ag40Cd) nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Außerdem ist auch die Produktion dieser Hartlote ab diesem Zeitpunkt verboten. Im Zuge dessen wird auch die FELDER GMBH die Produktion cadmiumhaltiger Hartlote in den nächsten Monaten einstellen.


